AGB

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Invitata (Invitata – Creative Rooms GmbH)

 
§ 1 Allgemeines, Geltungsumfang
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse hinsichtlich der in § 2 beschriebenen Leistungen, die die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) – nachfolgend auch Anbieterin genannt – gegenüber ihren Vertragspartnern – nachfolgend Kunde oder auch Auftraggeber genannt – erbringt.
(2) Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, die von diesen Bedingungen abweichen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) keine Geltung.
(3) Dies gilt auch dann, wenn die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) gegen etwaige vom Aufraggeber gemachte Einschränkungen keinen Widerspruch erhebt.
(4) Soweit Zusatzleistungen durch Dritte ausgeführt werden und die Anbieterin hierfür ausdrücklich nicht als Vertragspartner sondern lediglich als Vermittler auftritt, besteht die Leistungsbeziehung allein zu dem Dritten. Eine Haftung seitens der Anbieterin ist insoweit ausgeschlossen.

§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Zu den Leistungen der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) zählen alle Dienst- und Sachleistungen, die zur Durchführung von der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind.
(2) Dazu gehören insbesondere die Konzipierung und/oder die Bereitstellung von zeitflexiblen Büro-, Konferenz-, Seminar- und Veranstaltungsarchitekturen, ausgestattet mit einem oder mehreren Räumen, Internetnutzung, wählbaren Bestuhlungs- und Ausstattungsvarianten sowie die Bereitstellung von technischem Büro Equipment, Büro Material und Garagenstellplätzen; im Rahmen der angebotenen Leistungspauschalen. Je nach gewählter Pauschale ist die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Leistungen auf die Art der Nutzung und / oder auf bestimmte Zeit beschränkt.
Einzelheiten über den Umfang der Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Darüber hinaus erbringt die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) weitere Serviceleistungen. Diese sind: Getränke und Catering on demand, Shuttleservice, Bürodienstleistungen sowie deren Vermittlung an externe Dienstleister.

§ 3 Anmeldung, Vertragsabschluss
(1) Erst nach Freigabe des Angebots durch den Kunden kann ein Vertrag mit der Anbieterin zustande kommen. Die angefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Änderungen dieser Daten sind die Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
(2) Der Vertragsabschluss erfolgt bei Annahme des Angebots. Mit der Buchung durch den Kunden und der Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag mit die Anbieterin entsprechend der vom Kunden gewählten Leistung zustande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die im Standort ausgehängten Verhaltensregeln sind Bestandteil des Vertrags.
(3) Bis zur Auftragsannahme (Buchungsbestätigung) sind alle Angebote der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) freibleibend.
(4) Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Nutzungs- und Leistungsvertrag.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrages vereinbarten Mitwirkungen und Informationen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) kostenlos erbracht werden.
(6) Soweit die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) vermittelt worden. Die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision pro Verstoß des Auftraggebers, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) gezahlt hätte.

§ 4 Vergütung, Tarife, Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19% und beziehen sich nur auf die angegebenen Leistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten.
(2) Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Anbieterin. Die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) ist berechtigt, jede
einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
(3) Die Anbieterin ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach die volle vereinbarte Vergütung oder eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Zahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
(4) Bei verspäteter Zahlung ist die Anbieterin berechtigt, pauschalierte Mehrkosten je Mahnung in Höhe von 5,00 € zzgl. Verzugszinsen in Höhe des ihr entstandenen Schadens zu berechnen, mindestens jedoch in Höhe des gesetzliches Zinssatzes gem. § 288 Abs. 2 BGB. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.
(5) Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) aufrechnen oder mindern.

 
§ 5 Vertragsdurchführung
(1) Organisatorische Eckdaten, insbesondere eventuelle Änderung der Personenanzahl und Veranstaltungszeit (Beginn und Ende inkl. Vor und Nachbereitungszeit) sowie weitere Durchführungswünsche werden der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) vom Kunden spätestens bis zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Termin, behelfsweise bis spätestens 5 Werktage vor Leistungsbeginn mitgeteilt.
(2) Gebuchte Leistungen stehen dem Kunden ab dem vereinbarten Zeitpunkt für die vereinbarte Zeit zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf eine frühere oder verlängerte Bereitstellung. Dies gilt auch für Vor und Nachbereitungen des Kunden in den Räumlichkeiten der Anbieterin. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs und Schlusszeiten, so kann die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) zusätzliche Kosten in Rechnung stellen, es sei denn, die Anbieterin hat die Verschiebung zu vertreten.
(3) Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Verzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Anbieterin sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) in Rechnung gestellt. Änderungen können zu Verschiebungen von verbindlichen und unverbindlichen Liefer- und Leistungsterminen und Fristen führen, für die die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) nicht einsteht.
(4) Das Mitbringen von Speisen, Getränken und von der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) angebotenen Materialien sowie technischen Geräten ist generell
untersagt. In Ausnahmefällen kann eine anderslautende Vereinbarung schriftlich getroffen werden, in der der Kunde sich dazu verpflichtet, den entgangenen Umsatz entweder teilweise oder ganz auszugleichen. Im Fall der Zuwiderhandlung ist die Anbieterin berechtigt, einen pauschalierten Satz für den entstandenen Ausfall zu fordern, der dem Betrag entspricht, der der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre.
(5) Das Anbringen von Plakaten, Dekorationsmaterialien oder Ähnlichem in nicht gebuchten Räumen (z.B. Gemeinschaftsbereiche, Flure, Außenflächen) bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) und können von einer Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige Gegenstände müssen den örtlichen feuerschutzpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn die vom Kunden eingebrachten Gegenstände nicht unverzüglich nach Ende der Veranstaltung mitgenommen werden, erfolgt eine Einlagerung durch die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH), für die eine ortsübliche Vergütung mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum vom Kunden geschuldet wird.
(6) Aufzeichnungen in Bild und Ton (Fotos, Videos, Digitalaufnahmen, Audioaufnahmen oder anderer Formen) von Räumen, Equipment, Setups u.a. sowie Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin sind ohne schriftliche Zusage der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) nicht gestattet.
(7) Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zur Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) erkennen lassen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH). Dies gilt auch für Einladungen.
(8) Die Anbieterin darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des als Veranstaltungsortes gebuchten Gebäudes oder von entsprechenden Räumen zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach rechtzeitiger Terminabsprache (mindestens 3 Tage zuvor) mit dem Kunden, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug besteht keine Verpflichtung zur Einhaltung einer vorausgehenden Terminabsprache. Der Kunde ist zur Duldung zweckmäßiger Arbeiten i.S.d. Satz 1 und 2 verpflichtet und darf deshalb weder die Vergütung mindern noch stehen ihm dieserhalb Schadensersatzansprüche zu.
(9) Sachleistungen und Räume dürfen nur für den im Vertrag bezeichneten Betrieb des Kunden und für den angegebenen Zweck benutzt werden. Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar. Eine Gebrauchsüberlassung an nicht vom Nutzungsvertrag umfasste Dritte ist unzulässig.
(10) Der Kunde hat bei einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten nach § 5, die zu einem Schaden von Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) führt, diesen Schaden zu ersetzen.

§ 6 Rücktritt (Stornierung)
(1) Sofern zwischen der Anbieterin und dem Kunden ein von §6(2) abweichender Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Seiten der Anbieterin auszulösen.
(2) Eine Stornierung bis sechs Wochen vor der Veranstaltung ist kostenfrei.
– Bei einer Stornierung ab sechs Wochen vor Leistungsbeginn ist die Anbieterin berechtigt, 50%,
– ab 4 Wochen vor Leistungsbeginn 70%,
– ab 2 Wochen bis zu 48 Std. vor Leistungsbeginn 90%,
– danach 100% des entgangenen Nettoumsatzes, bestehend aus dem vereinbarten Gesamtpreis inkl. dem entgangenen Getränke und Verzehrumsatz, zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung zu stellen.
Für den entgangenen Getränke und Verzehrumsatz wird die zuletzt angegebene Teilnehmerzahl herangezogen, wenn keine finale Absprache gem. §§ 3, 5 erfolgt ist. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und von der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) bestätigt werden.
(3) Wurde eine Vorauszahlung vereinbart und wird diese nicht geleistet, so ist die Anbieterin ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann entsprechende Stornierungsgebühren gem. Abs. 3 verlangen.
(4) Ferner ist die Anbieterin berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
a) höhere Gewalt oder andere von der Anbieterin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
b) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
c) die Anbieterin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Anbieterin in der Öffentlichkeit gefährden kann (z.B. Rufgefährdung, extremistische Veranstaltung), ohne dass dies dem Herrschafts bzw. Organisationsbereich von der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) zuzurechnen ist;
d) ein Verstoß gegen sonstige gesetzliche oder vertragliche Regelungen, betreffend das Vertragsverhältnis, vorliegen.
(5) Bei berechtigtem Rücktritt der Anbieterin entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 7 Datenschutz
(1) Von beiden Vertragsparteien sind die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und anzuwenden. Insbesondere gilt:
a. Anbieterin und Kunde haben das Datengeheimnis insbesondere auch im Datenverkehr über den jeweils anderen Vertragspartner zu wahren sowie Gesetzesverstöße zu melden.
b. Im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis eingesetzte Beschäftigte der Vertragspartner sind auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG zu verpflichten, soweit diese nicht bereits hierzu verpflichtet worden sind.
(2) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Darüber hinaus steht dem Nutzer das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Anbieterin verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden von den Datenträgern.
(3) Der Nutzer hat bei einer schuldhaften Verletzung der Verpflichtungen nach Abs. 1 und Abs. 2, die zu einem Schaden der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) führt, diesen Schaden zu ersetzen.

§ 8 Haftung, Gewährleistung, Versicherung
(1) Die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
(2) Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
(3) Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen, auch personenbezogene, der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
(4) Die Anbieterin stellt dem Nutzer technisches Equipment und sonstige Gegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass mit dem Equipment und den sonstigen von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Gegenständen von ihm bzw. seinen Mitarbeitern sorgfältig umgegangen wird. Die Nutzung des Angebots für rechtswidrige oder in diesem Vertrag ausgeschlossene Zwecke ist untersagt. Der Nutzer verpflichtet sich, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen. Für im Rahmen des Nutzungsverhältnisses entstandene Beschädigungen der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Gegenstände haftet der Nutzer und ist ihr zu Schadensersatz verpflichtet.
(5) Der Auftraggeber, seine Gäste, Kunden und Mitarbeiter sind allein verantwortlich für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung und haben hierbei insbesondere auch § 7 dieser Bedingungen einzuhalten und vertrauliche Daten und Informationen so zu schützen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht bzw. keinen Zugriff nehmen können.
(6) Die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) bemüht sich, Störungen an der Anbieterin zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners zu beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) diese Störungen nicht zu vertreten hat.
(7) In allen Fällen, in denen die Anbieterin im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet die Anbieterin nur, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieterin fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(8) Für Veranstaltungen notwendige behördliche Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
(9) Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Anbieterin unterbleiben. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer die Anbieterin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt der Anbieterin die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die Anbieterin von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
(10) Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr bei Verlust, Schaden oder Diebstahl am Veranstaltungsort.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrecht
(1) Die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) ist berechtigt auf allen von ihr organisierten Veranstaltungen Fotos zu machen. An diesen Fotos stehen der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) das ausschließliche Urheberrecht und Nutzungsrecht zu. Die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) ist deshalb insbesondere auch berechtigt, Veranstaltungsfotos zu eigenen Werbezwecken – unabhängig vom konkreten Verbreitungsmedium – zu verwenden.
(2) Die Regelung in Abs. 1 betrifft nicht etwaige Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen. Bzgl. der Einwilligung von eventuell abgebildeten Personen
sind Sondervereinbarungen zu treffen, sofern die Regelung des § 23 KUrhG nicht greift.

§ 10 Referenzrecht
(1) Die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) ist berechtigt, die Tätigkeit für den Auftraggeber während und nach Vertragsabwicklung zu Referenzzwecken Dritten gegenüber offen zu legen und die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen, unabhängig vom konkreten Medium, zu nutzen. Insbesondere wird einer namentlichen Nennung des Auftraggebers/Kunden auf der Homepage der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) und in sozialen Medien zugestimmt.
(2) Der Kunde ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Bei Werbe und ähnlichen Maßnahmen darf die Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) zudem auf sich selbst hinweisen. Diese Rechte stehen der Invitata (Invitata – Creative Rooms GMBH) ohne Entgeltanspruch des Kunden zu.

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Auf den vorliegenden Vertrag einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ist deutsches Recht anwendbar.
(2) Gerichtsstand ist München.

§ 12 Salvatorische Klausel und Schriftform
(1) Die Wirksamkeit des Vertrags einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bleibt auch bei anfänglicher oder später eintretender rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen unberührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürften der Schriftform.